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Florian Oßner: „Starkes Bekenntnis zu unserer Gastronomie und zur Kultur“

(ra) Der Deutsche Bundestag will Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die durch die neuerlichen Corona-Beschränkungen in diesem Monat ihre Tätigkeit einstellen und damit mit Umsatzausfällen rechnen müssen, entschädigen. Betroffene Unternehmen können ab sofort Zuschüsse aus dem Fördertopf der sogenannten „Novemberhilfe“ in Höhe von insgesamt zehn Milliarden Euro beantragen, teilte am Donnerstag der CSU-Bundestagsabgeordnete Florian Oßner mit.

Das Bundesförderprogramm des Finanz- und Wirtschaftsministeriums sei ein „starkes Bekenntnis der Bundesregierung zu unserer regionalen Gastronomie und Kultureinrichtungen unter schwierigen Bedingungen“, betonte Oßner. „Wir alle hätten uns gewünscht, dass diese Schritte nicht notwendig werden. Unter Abwägung aller Ratschläge der virologischen und medizinischen Experten mussten wir leider Schritte zu Kontaktbeschränkungen gehen, um die rapide Pandemieentwicklung abzubremsen und die Krankenhäuser nicht zu überlasten.“

Zuschüsse aus dem Bundesprogramm beantragen

„Das hohe Volumen von zehn Milliarden Euro verdeutlicht den Handlungsbedarf und die Herausforderungen, vor denen Unternehmen und Einrichtungen seit Beginn der Pandemie standen und noch stehen werden“, sagt Oßner. Der Direktabgeordnete ruft aus diesem Grund alle betroffenen Unternehmen in der Region Landshut und Kelheim dazu auf, von den bereitgestellten Finanzmitteln Gebrauch zu machen.

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Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die in diesem Monat ihren Geschäftsbetrieb ganz oder überwiegend einstellen müssen. Dazu zählen unter anderen Hotellerie und Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Dienstleister in den Bereichen Fitness und Körperpflege. Eine Erstattung sollen aber auch jene Unternehmen bekommen, die „nachweislich und regelmäßig“ mindestens 80 Prozent ihres Umsatzes durch Geschäftsbeziehungen zu direkt Betroffenen erzielen, erläuterte Oßner. Zusätzliche Umsätze von bis zu 25 Prozent, zum Beispiel bei Lieferdiensten, werden auf die Umsatzerstattung nicht angerechnet.

Das bedeutet, den Unternehmen winken Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019. Selbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Junge Unternehmen, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, können als Vergleichsumsatz den Monatsumsatz im Oktober 2020 oder den monatlichen Durchschnittsumsatz seit Gründung wählen. „Dieses Programm sollte entstandene soziale Härten spürbar abfedern“, so der Haushaltspolitiker Oßner.