Ab 2017: Kürzer arbeiten dank neuem Mindestlohn
(ra) Zum 1. Januar 2017 wird der gesetzliche Mindestlohn erstmals seit seiner Einführung im Jahr 2015 angehoben und steigt von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto pro Stunde. „Damit werden Mindestlohnbezieher mit einer Vollzeitstelle monatlich rund 55 Euro mehr auf dem Lohnzettel haben“, erklärt der Regionssekretär des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Markus Zaglmann.

Gesamtwirtschaftlich bedeute die Anhebung des Mindestlohns um einen Cent einen Kaufkraftgewinn von mindestens 50 Millionen Euro jährlich. Zudem führe die Erhöhung zu Mehreinnahmen bei den Steuern und Sozialversicherungssystemen. „Auch wer in einem 450-Euro-Job arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn“, weist der Gewerkschafter hin. Besonders Minijobber sollten ab Januar aufmerksam sein.
Da geringfügig Beschäftigte höchstens 450 Euro pro Monat verdienen, sinkt für viele bei steigendem Mindestlohn auch die monatliche Arbeitszeit. „Minijobber, die zum Mindestlohn arbeiten, müssen ab 2017 etwa zwei Stunden weniger arbeiten, um auf ihr Geld zu kommen“, rechnet Zaglmann vor. Anstatt pro Monat höchstens 52,94 Stunden sind ab 1. Januar 2017 nur noch maximal 50,90 Stunden nötig.
Viele Arbeitnehmer müssten im Nebenjob noch etwas dazuverdienen, um über die Runden zu kommen. Laut Statistik der Agentur für Arbeit nahm im Vergleich zum Vorjahr die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Voll- und Teilzeit) im Landkreis um 1,9 Prozent und in der Stadt Straubing um 4,5 Prozent zu.
Gleichzeitig hat sich jedoch die Zahl der nebenberuflichen Minijobber um 4,4 Prozent im Landkreis und um 2,9 Prozent in der Stadt erhöht. Ziel müsse es sein, „dass wieder mehr Tariflöhne gezahlt werden. Schließlich ist der Mindestlohn lediglich die Lohnuntergrenze, die in der Regel nur für Ungelernte in einfachsten Tätigkeiten gelten sollte“, so der DGB-Regionssekretär.