Aus dem Gerichtssaal

2,4 Promille ist kein Kavaliersdelikt – Angeklagter kommt mit blauem Auge davon

(jh) Es ist in der Tat kein Kavaliersdelikt, wenn man sich mit 2,41 Promille hinter das Lenkrad seines Wagens setzt und im öffentlichen Verkehr teilnimmt. Vor allem wird es dann umso bedeutsamer, wenn der Betroffene auch noch während er Fahrt merkt, dass er jetzt „Mist“ gebaut hat. Die Staatsanwaltschaft nennt die „vorsätzliche“ Trunkenheitsfahrt und „kostet den Betroffenen umso mehr. Für den 38-jährigen Lukas K. aus Straubing brachte es eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten ein.

Bei Lukas K. standen am Montag nahezu alle Vorzeichen auf „Minus“. Um14.30 Uhr hätte am Amtsgericht ein Prozess gegen ihn wegen „Trunkenheit im Verkehr“ stattfinden sollen. Aber er war nicht erschienen. Der Vorsitzende Richter suchte nach Wegen, den Angeklagten trotzdem herbeizuholen. Letzendlich kam eine Polizeistreife zur Arbeitsstelle von Lukas K., nahm diesen mit und brachte ihn zum Amtsgericht. „Nach meiner Scheidung bin ich überfordert und öffne nicht einmal mehr die Post“, versuchte er sein Fernbleiben zu entschuldigen. Dieses Verhalten macht sicherlich keinen guten Eindruck und fördert kaum die Sympathie bei Staatsanwaltschaft und Richter.

Vorgeworfen wurde ihm, dass er Ende August vergangenen Jahres in Straubing besoffen mit einem Auto unterwegs gewesen sei. „Sie waren auf der Chamer Straße von einer Streife angehalten worden und hatten 2,41 Promille intus“ legte ihm die Staatsanwältin zur Last. Kein Widerspruch von Lukas K.. Auch sonst machte der Angeklagte kaum Anstalten, sein Fehlverhalten abzustreiten. Ledlich seine persönliche Situation führte er an: eine Scheidung, die ihn persönlich aus der Bahn geworfen hatte. Diese führte so weit, das er inzwischen mehr oder weniger „ohne wirklichen Wohnsitz“ lebt. Sein Bruder lässt ihn während der Wintermonate in dessen Einzimmerappartement in Straubing übernachten.

Im August vergangenen Jahres hatte er „Stress“ mit seiner Ex-Frau („Sie war mit den beiden Kindern in den Urlaub gefahren, ohne dass ich es wusste“). Hinzu kam ein Streit mit seinem Bruder. Das führte dazu, dass er mindestens zwei Tage nur noch trank – Bier, denn das war zu Hause – kein Schnaps. Dass er sich dann am 25. August tatsächlich mit über 2,4 Promille hinter das Steuer seines Wagens setzte, hatte ihn im Nachhinein selbst überrascht. „Ich dachte, ich hätte vielleicht 1,1 Promillle.“ Damit räumte er aber ein, dass er bewusst mit dem Auto los fuhr. Außerdem räumte er ein, das er bereits während der Fahrt sein Fehlverhalten erkannte.

Offensichtlich wurde dies, als eine Streifenbesatzung bemerkte, wie er von der Uferstraße kommend nach rechts in die Chamer Straße einbog, einen anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt nahm, in Schlangenlinien stadtauswärts fuhr und insgesamt ein unsicheres Fahrverhalten zutage gelegt hatte. Eine Polizeibeamtin erinnerte sich: „Als wir ihn angehaltet hatten und er aus dem Wagen aussieg, war er regelrecht aus dem Auto herausgefallen.“ Der Angeklagte erinnert sich an diesen Moment: „Ich war in die Realität zurückgekehrt und wusste, ich hatte etwas faslch gemacht“. Aber zu spät!

Erschwerend für Lukas K.: Er ist bei Gericht nicht unbekannt. Nach einer vorstätzlichen Körperverletzung im Jahr 2012 musste er im selben Jahr nach einer gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr seinen Führerschein abgeben. 2015 folgte eine Verurteilung wegen einer gefährlichen Körperverletzung. Dafür wurde er zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.

Sein neuerliches Vergehen führte dazu, dass die Staatsanwältin eine Bewährungsstrafe ausschloss. Sie forderte ür den Bewährungsversager eine sechsmonatige Inhalftierung. „Ja, es war eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt“ bestätigte der Vorsitzende Richter den Vorwurf der Staatsanwältin, verurteilte ihn aber zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, die er auch noch zur Bewährung aussetze. Lukas K. erfuhr jedoch: „Sie werden zukünftig keinen Richter finden, den er noch ein weiteres Mal eine Bewährungsstrafe gewährt“. Dann muss der 38-Jährige einsitzen.

Zugute kam dem Angeklagten, dass er den Vorwurf der Staatsanwaltschaft vollumfanglich einräumte. „Es war so“, sagte er und versuchte keineswegs sich herauszureden. Außerdem war ihm bereits bei der Kontrolle bewusst, dass er „Mist“ gebaut hatte. Auch seine familiäre Situation wurde berücksichtigt. Gegen ihn sprachen aber drei Eintragungen im Bundeszentralregister, darunter ein einschlägiges Verfahren.

Lukas K. hatte wahrgenommen, dass die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer eine sechsmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert hatte. In seinem Schluss-/letzten Wort meinte der Angeklagte jedoch: „… Eine Bewährung wäre mir schon lieber … Habe jetzt ein Jahr einen Job und verliere diesen, wenn ich ins Gefängnis muss .. dann muss ich wieder von vorne beginnen.“

Der Angeklagte braucht seinen Arbeitsplatz nicht verlieren. Dafür hatte der Vorsitzende Richter Verständnis. Aber ohne Verurteilung geht es nicht: Für sein Fehlverhalten erhält Lukas K. eine Freiheitsstrafe. Er muss für fünf Jahre hinter Gittern. Diese wird jedoch ausgesetzt, muss sich aber drei Monate bewähren. In dieser Zeit muss er aber straffrei blieben. Außerdem muss er 1.000 Euro als Geldauflage begleichen. Und der Vorsitzende Richter gab ihm mit auf den Weg: „Es ist kurz vor 12 – sonst geht es in den Knast“.