10.000 Tiere aus drei Stallabteilen gekeult – Hygieneschleuse aufgebaut
(ra) Der gesamte Tierbestand eines in Greißing bei Geiselhöring gelegenen Putenmastbetriebes ist am Donnerstag gekeult worden. Es war kurz vorher der hochpathogene Virus H5N8 festgestellt worden. Betroffen waren insgesamt etwa 10.000 Tiere in drei Stallabteilen.
Wie es dazu am Freitag aus dem Landratsamt Straubing-Bogen hieß, habe die Keulung mit CO2-Gas erfolgt. Dies sei von einer Spezialfirma aus Nordrhein-Westfalen und Holland unter Begleitung des Veterinäramtes Straubing durchgeführt worden. Über 20 Kräfte der Firma seien im Einsatz gewesen. Die Keulung habe plangemäß bis zum Abend abgeschlossen werden können. Anschließend seien die Kadaver in Container verladen und zur Tierkörperbeseitigung nach Plattling gebracht worden.

Für den Einsatz wurde die an den Stallungen vorbeiführende Staatsstraße gesperrt. Sämtliche Fahrzeuge, die an der Maßnahme beteiligt waren und die Wege zu den Stallungen befahren hatten, wurden bei der Abfahrt durch eine Hygieneschleuse geleitet und dort mit Desinfektionsmittel dekontaminiert. Damit wurde eine Weiterverbreitung des Virus über die Fahrzeuge unterbunden.
Die Desinfektionsmaßnahmen an der Hygieneschleuse erfolgten durch die Feuerwehr Geiselhöring. Der Feuerwehreinsatz unter Leitung von Kreisbrandinspektor Werner Schmitzer umfasste auch die Kontrolle der Straßensperrungen. Insgesamt waren über den Tag hinweg mehr als 70 Feuerwehrkräfte aus Geiselhöring, Greißing, Hainsbach, Sallach, Laberweinting, Perkam und Parkstetten im Einsatz.
Der Auf- und Abbau der Hygieneschleuse wurde vom Technischen Hilfswerk (THW) Mallersdorf und Bogen vorgenommen. Die Verpflegung der Einsatzkräfte erfolgte durch das THW Laaber. Insgesamt war das THW mit über 30 Kräften vor Ort. Zusätzlich wurde der Einsatz auch durch Polizeibeamte aus Mallersdorf und Straubing unterstützt.
Gegen 21.30 Uhr konnte das letzte Transportfahrzeug des ZTS Plattling die Hygieneschleuse verlassen. Die von der Feuerwehr und dem THW vorgenommenen Abbau- und Aufräumarbeiten dauerten noch bis gegen 0.30 Uhr. Anschließend konnten auch die Straßensperrungen aufgehoben werden.
In dem vordringlich betroffenen Stallabteil war bis zum Donnerstag die Mehrzahl der Tiere durch die Geflügelpest bereits verendet. Dies erfolgte innerhalb weniger Tage. Dies zeigt nochmals die Gefährlichkeit des Virus für Geflügel. Eine Infektion führt bei Geflügel nach kurzer Zeit zum Verenden.
[su_note]Das Landratsamt weist deshalb die Geflügelhalter im Landkreis nochmals auf die landesweit angeordnete Stallpflicht hin.[/su_note]
Insbesondere sind im Sperr- und Beobachtungsgebiet die Hygienemaßnahmen beim Betreten von Stallungen zu beachten. Das Sperr- und Beobachtungsgebiet wird für mindestens 21 Tage aufrechterhalten. Neben den Hygienemaßnahmen gelten weitere Restriktionen für Tierhalter. Im Einzelnen sind diese in der Allgemeinverfügung des Landratsamtes, welche im Internetauftritt des Landkreises veröffentlicht ist, aufgeführt.
Sollten Geflügelhalter noch nicht beim Landratsamt gemeldet sein, so ist dies umgehend nachzuholen. Dies gilt auch für Hobbytierhalter. Auch sind Auffälligkeiten in Geflügelhaltungen umgehend dem Veterinäramt zu melden. Ebenfalls gemeldet werden sollen Funde von toten Wildvögeln.
Das Veterinäramt wird als nächstes die Geflügelhaltungen im Sperr- und Beobachtungsgebiet begutachten und in den Stallungen Tupferproben am lebenden Tier nehmen. Diese werden dann zur Untersuchung ins Labor gegeben. Vorzugsweise betrifft dies zunächst die größeren Betriebe im Sperrgebiet.
Für den Menschen und andere Tiere ist der Virus nicht gefährlich. Über Kleidung oder andere Kontakte und auch Haustiere etc. kann der Virus aber weitergetragen werden. Deshalb sollten neben den Biosicherheitsmaßnahmen im Sperr- und Beobachtungsgebiet auch Hunde angeleint bleiben und Katzen nur unter Aufsicht freigelassen werden, so dass ein Kontakt mit toten Wildvögeln möglichst vermieden werden kann.