Aus dem Gerichtssaal

Volksverhetzung: Facebook-Eintrag bringt User eine Strafe von 2.250 Euro ein

(jh) Folgendes Foto wurde einem 42-jährigen Zimmerer zum Verhängnis: Es zeigt einen Schweinenstall mit einer Muttersau und fünf Ferkeln. Dazu der Text „De hot do ano Plotz“ – zu deutsch: „Die hat hier auch noch Platz“ – Platz für Asylbewerber. Dem 42-jährigen Sebastian K. (Name geändert) hat dieser Eintrag auf Facebook am Mittwoch beim Amtsgericht Straubing wegen Volksverhetzung eine Strafe von 2.250 Euro eingebracht.

Ein als Flüchtling anerkannter Mann aus Syrien hatte im Sommer vergangenen Jahres auf Facebook für sich eine Wohnung gesucht. Es gab mehrere Kommentare – darunter auch eine ganze Reihe weniger wohlwollende Beiträge. Einer von diesen stammte von Sebastian K.. Es zeigte ein Bild aus einem Schweinestall mit einer Muttersau und mehreren Ferkeln. Dazu der Hinweis, dass für den Asylbewerber hier auch noch ein Platz sei.

Ohne wenn und aber für Staatsanwaltschaft und Gericht: ein klarer Verstoß gegen den Paragraph 130 des Strafgesetzbuches. Er beinhaltete Vergehen im Zusammenhang mit Volksverhetzung. In diesem Fall

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

„Ja, es stimmt, dass ich es geschrieben habe“, räumte der Zimmerer ein. Gegenüber dem Gericht versuchte er darzustellen, dass er nicht gewusst hätte, um was es bei diesem Posting gehe. Er habe einfach nur was hineingeschrieben. „Ich bin nicht ausländerfeindlich. … Ich bin nicht einer, der auf Nazi macht“, versuchte er die Situation zu retten. „Ich habe noch nie in meinem Leben einen Ausländer beschimpft“. Vielmehr habe er den Spruch als „bayerischen Humor“ gesehen.

Sebastian K. hatte allen Grund, so zu reagieren. Er war nach mehreren Einträgen im Bundeszentralregister zuletzt vor drei Jahren aus der Haft entlassen worden, steht noch unter Bewährung und will eigenen Angaben zufolge seither alles tun, endlich wieder straffrei leben zu können. Wörtlich: „Ich bin froh, dass ich mein Leben wieder auf die Reihe gebracht habe.“ Die Vielzahl von Einträgen spricht aber gegen ihn – wohl nicht einschlägig, aber immerhin hatte es in der Vergangenheit gereicht, dass er eine Freiheitsstrafe absitzen musste.

Für den Vorsitzenden Richter hat so eine in Facebook dokumentierte Ausdrucksweise in keinster Weise etwas mit „bayerischem Humor“ zu tun. Vielmehr beweise dieser Facebook-Eintrag, dass der Autor eine Menschengruppe verachte und beschimpfe, demzufolge ein Vergehen nach § 130 „Volksverhetzung“ darstelle. „Das stört eindeutig den Frieden in unserem Land“, hatte der Vorsitzende Richter hinzugefügt.

Die Staatsanwaltschaft hatte 90 Tagessätze zu je 20 Euro im Strafbefehl gefordert. Im Urteil wurden wohl die Tagessätze bestätigt, aber das Gericht kam aufgrund der wirtschaftlichen Lage zu einem Tagessatz von 25 Euro – insgesamt also eine Geldstrafe von 2.250 Euro.