Haftbefehl gegen 21-Jährigen wegen Kinder- und Jugendpornographie
(pol) Ein 21-jähriger Mann aus dem westlichen Teil des Landkreises Landshut sitzt seit Freitag in Untersuchungshaft. Er steht im dringenden Tatverdacht, mutmaßlich seit April 2021 über einschlägige Plattformen kinderpornografisches Bildmaterial heruntergeladen und verbreitet zu haben. Zudem soll er über das Internet Kontakt zu einer 13-Jährigen gehabt haben und Nacktfotos gegen Bezahlung bekommen haben.
Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung am Donnerstag wurden zahlreiche Datenträger mit eindeutigen kinder- und jugendpornografischen Daten sichergestellt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut erging zwischenzeitlich Haftbefehl gegen den Mann, unter anderem wegen des dringenden Tatverdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Er wurde am Freitag nach Vorführung beim Landshuter Ermittlungsrichter in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
US-Provider melden Fälle an deutsche Ermittlungsbehörden
Häufig haben die Verfahren im Zusammenhang mit Kinderpornografie ihren Ursprung in den USA, die in der Regel über die halbstaatliche Organisation NCMEC (National Center for Missing & Exploitet Children), bekannt werden. US-amerikanische Internetdienstleister sind gesetzlich verpflichtet, unter anderem indizierte Bilddateien und in diesem Zusammenhang bekanntgewordene Straftaten zu dokumentieren und zu melden. Die Meldung derartiger Fälle an deutsche Ermittlungsbehörden führt auch immer wieder in Niederbayern zu entsprechenden kriminalpolizeilichen Ermittlungsverfahren und Wohnungsdurchsuchungen.
Handys mit verbotenen Inhalten werden eingezogen
Erwähnenswert ist dabei der Anteil strafunmündiger Tatverdächtiger unter 14 Jahren. Ein möglicher Erklärungsansatz hierfür kann zum einen die pandemiebedingte, verstärkte Nutzung der sozialen Medien, insbesondere durch Kinder und Jugendliche sein, aber auch das fehlende Unrechtsbewusstsein im Versenden und Weiterleiten von strafrechtlich relevantem Bild- und Videomaterial. Auch bei Strafunmündigen drohen erhebliche Konsequenzen: Gegen die Anschlussinhaber, das sind meistens die Eltern, wird ein Durchsuchungsbeschluss beantragt. Sind auf dem Handy verbotene Inhalte gespeichert, wird es – unabhängig von der Strafmündigkeit – eingezogen.
Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft betonen, dass der Besitz und das Verbreiten von Kinder- und Jugendpornografie kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen ist. Der Tatbestand kann mit nur einem falschen Klick oder Mitgliedschaft in einer zwielichtigen Chatgruppe schnell erfüllt werden. Deshalb warnt die Polizei vor solchen pornographischen Inhalten und gibt zu bedenken, dass für derartige Bilder und Videos Kinder misshandelt und missbraucht werden. Auch wenn manche Bilder und Videos vermeintlich scherzhaft aufgemacht werden, gibt es reale Opfer. Deshalb macht man sich auch mit solchen Dateien strafbar.
Verhaltensempfehlungen
- Notwendigkeit der Mitgliedschaft in unübersichtlichen Chatgruppen prüfen
- Automatische Speicherung von Bild- und Videodateien deaktivieren
- Beim Online-Flirt das tatsächliche Alter von Gesprächspartnern kritisch hinterfragen
- Eltern sollen die richtige Balance zwischen der Privatsphäre und dem Schutz ihrer Kinder finden. Ggf. müssen Handys täglich kontrolliert und Online-Zeiten eingeschränkt werden
- Bei pädophilen Neigungen wenden Sie sich (anonym) an Hilfsorganisationen, z. B. www.kein-taeter-werden.de
Sie haben eine solche Datei bekommen?
- Inhalte nicht löschen, sondern unbedingt sofort zur Polizei gehen!!!
- In der Gruppe schreiben, dass man sich von solchen Inhalten distanziert und nicht bekommen will, dann ist es „dokumentiert“
- Die Gruppe nach der Anzeigenerstattung unverzüglich verlassen