24. Oktober 2024
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Arbeitszeit: Rechtliche Grundlagen für Lkw-Fahrer

(ra). Für Arbeitnehmer gelten je nach Beruf unterschiedliche Regelungen zur Arbeitszeit. Bei Bürojobs ist der Fall relativ eindeutig: Man arbeitet 8 Stunden und hat Anrecht auf eine Pause von 30 Minuten. Lastwagenfahrer hingegen müssen aufgrund der hohen Verantwortung und Belastung im Job strengere Auflagen erfüllen.

Gesetzliche Grundlage

Arbeitszeiten werden im sogenannten Arbeitszeitgesetz</a> festgehalten. Neben den Arbeitszeiten geht es darin auch um Pausen, Ruhezeiten sowie die Arbeit an Sonn- oder Feiertagen. Überstunden sind dabei nur als Ausnahme gedacht: Arbeitnehmer dürfen maximal vier Tage jeweils zehn Stunden arbeiten. Zum Ausgleich müssen sie jedoch innerhalb von sechs Monaten für die gleiche Anzahl an Tagen nur jeweils sechs Stunden täglich arbeiten.

Bildrechte: Flickr LKW-Verkehr, onnola , CC BY-SA 2.0 , Bestimmte Rechte vorbehalten

Spezielle Regelungen für Lkw-Fahrer

Das Arbeitszeitgesetz gilt auch für Lkw-Fahrer. Bei der Anwendung dieser Gesetzesgrundlage lassen sich einige Punkte auf den ersten Blick allerdings nicht eindeutig beantworten. Ist zum Beispiel die Arbeitszeit das gleiche wie die Lenkzeit? Und wie verhält es sich mit Pausen? Für Berufskraftfahrer kommen zur Regelung der Arbeitszeit auch Lenk- und Ruhezeiten hinzu. Es ist genau festgehalten, wie viel Zeit der Fahrer maximal am Lenkrad verbringen darf. Auch Unterbrechungen der Fahrt sowie Zeitpunkt und Dauer von Ruhezeiten sind festgelegt. Mehr als 48 Stunden darf in diesem Beruf innerhalb einer Woche nicht gearbeitet werden. Zu der Arbeitszeit zählen jedoch auch das Be- oder Entladen des Fahrzeugs, behördliche Formalitäten oder Wartungsarbeiten. Diese Punkte werden häufig vernachlässigt.

Technische Lösungen zur Einhaltung der Vorgaben

Mittlerweile gibt es innovative Softwarelösungen, die den Fahrern einen besseren Arbeitsablauf ermöglichen. Mittels eines digitalen Fahrtenschreibers wird exakt festgehalten, wie die Lenk- und Ruhezeiten aussehen und wie viele Kilometer zurückgelegt wurden. Auf der Fahrerkarte werden diese Werte automatisch festgehalten und für 28 Tage gespeichert.

Bußgelder und Strafen

Seit 2006 ist es europaweit Pflicht für Unternehmen, sämtlich Lkw mit den Tachographen auszustatten, damit die Daten bei Verkehrskontrollen ausgewertet werden können. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen ist die Ausstattung nicht verpflichtend. Werden die gesetzlichen Regelungen von Fahrern überschritten, werden unterschiedliche Bußgelder fällig. Ist die Lenkzeit um 30 Minuten länger als erlaubt, muss man beispielsweise 30 Euro bezahlen. Ist die Fahrerkarte nicht vorhanden, kostet das sogar 250 Euro. Diese Beträge sind im Bußgeldkatalog festgehalten.