Landkreis Landshut

Veterinärinnen des Landratsamts setzen Schweinehalter über Vorschriften ins Bild

(ra) Wichtig zu wissen: Der deutsche Staat und die Europäische Union, aus deren Finanztöpfen viele Subventionen für die Landwirtschaft fließen, haben sinnvolle Vorschriften für Zucht, Haltung und Schlachtung von Schweinen erlassen. Sie dienen dem Schutz der Tiere und den Interessen von Haltern und Verbrauchern – und sind als Mindestvorgaben einzuhalten, wie die Landshuter Amtstierärztinnen Dr. Marion Ehrenhofer-Zettler und Dr. Franziska Ostner am Freitag gegenüber Medien darlegen.

Die Region Landshut ist eine Hochburg in Sachen Schweinezucht und Schweinefleisch-Produktion. Ein Viertel der Ferkelerzeuger und 38 Prozent der Schweinemäster Niederbayerns haben ihre Betriebe im Landkreis Landshut. Und mit rund 340000 Tieren (Zucht- und Mastschweine zusammen) weist der Landkreis Landshut die höchste Zahl an Hausschweinen unter allen Kreisen Bayerns auf.

„Was kann der Landwirt besser machen?“ – unter diesem Titel informieren Tiermediziner des Landratsamts regelmäßig Schweinehalter über Mindestvorgaben des Gesetzgebers. Im Bild: Ein Stall, in dem Schweine ausreichend Platz haben und auch Spielmaterial – womöglich die Tageszeitugn, die täglich über die Ereignisse der letzten Wochen und Monate informiert – finden. – Foto: Landratsamt Landshut

Kontrollen notwendig

Entsprechend bedeutend ist dieser Bereich für die Amtstierärzte des Veterinäramts am Landratsamt Landshut. Kontrollen reichen vom Haltungsumfeld der Schweine bis zu Maßnahmen, die der Landwirt zu ergreifen hat, wenn Tiere schwere Verletzungen aufweisen: Diese erstrecken sich von der Unterbringung dieser Schweine in einer Krankenbucht mit weicher und sauberer Liegefläche bis hin zur Nottötung.
Grundsätzlich gilt für Halter und Züchter von Schweinen, „dass sie als Auskunftspflichtige unsere Überwachungstätigkeit unterstützen müssen und zur Hilfe bei Besichtigungen und Kontrollen verpflichtet sind“, legen die beiden Tierärztinnen dar.

Amtliche Kontrolleure haben zu den üblichen Geschäftszeiten das Recht auf Zugang zu den Ställen, in denen die Nutztiere untergebracht sind, und auf die Untersuchung der Schweine. Dass solche Kontrollen sehr wohl auch notwendig sind, das illustrieren die beiden Amtstierärztinnen bei Vorträgen in aller Regel mit Fotos von eindeutigen Verstößen gegen geltende Vorschriften, die sie bei Kontrollen in der Region aufgenommen haben.

Die Bindung an Auflagen

Landwirten droht bei Verstößen gegen diese Vorschriften ein Abzug bei den Subventionen aus den EU-Töpfen. „Cross Compliance“ nennt sich im EU-Jargon diese „Bindung an Auflagen“: Solche Pflichten sind tierschutzrechtliche Vorschriften ebenso wie Umweltschutz-Standards oder die Pflicht zum Erhalt von landwirtschaftlichen Nutzflächen in gutem Bewirtschaftungs- und Umweltzustand.

Für alle Landwirte, die Direktzahlungen erhalten, ist die Bindung an Auflagen (Cross Compliance) seit dem Jahr 2005 obligatorisch, auf Deutsch: rechtlich verbindlich. Die Amtstierärztinnen geben auch gerne nach telefonischer Terminvereinbarung individuell Auskünfte an Landwirte, die sich an das Veterinäramt wenden.

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Bayernweite Statistik

Auch die nüchternen Zahlen der bayernweiten Statistiken sprechen eine deutliche Sprache: Dr. Marion Ehrenhofer-Zettler veranschaulicht dies meist mit einer Graphik, die die Schwerpunkte der Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften als statistische Größen sichtbar macht.
Der größte Anteil bei den Gesetzesverstößen entfiel im Jahr 2017 mit 31 Prozent auf „fehlendes Beschäftigungsmaterial“: Die Schweine, die gerne spielen und die Umgebung erkunden würden, sind oft in reizarmen Buchten und Kastenständen untergebracht, die gar nicht ihren natürlichen Bedürfnissen entsprechen. Sie finden dort keine Abwechslung und haben oft entschieden zu wenig Platz.

Mit rund einem Viertel (24 Prozent) schlugen in der bayerischen Statistik 2017 Baumängel der Schweineställe zu Buche, gefolgt von Mängeln bei der Wasserversorgung und der Fütterung der Tiere (19 Prozent). In unschöner Regelmäßigkeit werden nach den Feststellungen von Veterinären in ganz Bayern auch die Flächenvorgaben nicht eingehalten – nach denen zum Beispiel über 110 Kilo schweren Mastschweinen ein Quadratmeter an Lebensraum zusteht.