Landtags- und Bezirkswahl: Wahlkreisausschuss beschließt Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge
(ra) Unter Vorsitz von Regierungspräsident Rainer Haselbeck hat der Wahlkreisausschuss für den Wahlkreis Niederbayern am Freitag in öffentlicher Sitzung entschieden, die für die Landtags- und Bezirkswahl am 14. Oktober eingereichten Wahlvorschläge von 13 Parteien für die Landtagswahl und elf Parteien für die Bezirkswahl zuzulassen. Die Wahlvorschläge enthalten für die Landtagswahl insgesamt 179 Bewerber, für die Bezirkswahl 158 Kandidaten.
Neben dem Wahlkreisleiter als Vorsitzendem gehören dem Wahlkreisausschuss sechs Beisitzer an, die von den Parteien unter Berücksichtigung des Wahlergebnisses bei der vergangenen Landtagswahl benannt wurden. Zur Sitzung geladen waren außerdem die Beauftragten der Parteien, die zur Landtags- oder Bezirkswahl einen Wahlvorschlag eingereicht hatten. Maßstab für die Entscheidung des Wahlkreisausschusses sind ausschließlich die rechtlichen Vorgaben des Landeswahlgesetzes sowie der Landeswahlordnung. Ein politischer Entscheidungsspielraum steht dem Wahlkreisausschuss nicht zu.
Geprüft wurden unter anderen die demokratisch korrekte Aufstellung der Kandidaten, die fristgerechte Vorlage der vorgeschriebenen Unterlagen und die Wählbarkeit der im Wahlvorschlag enthaltenen Bewerber.
[the_ad id=“42292″]
Der Wahlkreisausschuss schloss sich dem Ergebnis der von der Regierung von Niederbayern durchgeführten Vorprüfung der Wahlvorschläge an und sah zu Beanstandungen keinen Anlass. Er beschloss einstimmig die Zulassung aller 13 im Wahlkreis Niederbayern eingereichten Wahlvorschläge zur Landtagswahl:
Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), FREIE WÄHLER Bayern (FREIE WÄHLER), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), Freie Demokratische Partei (FDP), DIE LINKE (DIE LINKE), Bayernpartei (BP), Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), Piratenpartei Deutschland (PIRATEN), Alternative für Deutschland (AfD), mut, PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) und V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³).
[the_ad id=“23290″]
Ebenso beschloss der Wahlkreisausschuss einstimmig die Zulassung von 11 Parteien für die Wahl des Bezirkstags:
Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), FREIE WÄHLER Bayern (FREIE WÄHLER), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), Freie Demokratische Partei (FDP), DIE LINKE (DIE LINKE), Bayernpartei (BP), Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), Piratenpartei Deutschland (PIRATEN), Alternative für Deutschland (AfD) und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei).
Die beiliegenden Listen enthalten getrennt für die Landtags- und die Bezirkswahl die Bewerber der Wahlkreisvorschläge der Parteien in der Reihenfolge ihres Listenplatzes. Soweit Bewerber in einem Stimmkreis zugleich als Direktkandidaten auftreten, ist dies jeweils in Klammern vermerkt. Die Listen stehen allerdings noch unter Vorbehalt, da gegen die Entscheidung des Wahlkreisausschusses bis zum 20.08.2018 Beschwerde eingelegt werden kann, über die ein beim Staatsministerium des Innern und für Integration gebildeter Beschwerdeausschuss spätestens am 23.08.2018 zu entscheiden hätte. Endgültig sind die Bewerberlisten erst mit der amtlichen Veröffentlichung im Bayerischen Staatsanzeiger.
[the_ad id=“3948″]
Auf der Grundlage der vom Wahlkreisausschuss zugelassenen Wahlvorschläge wird die Regierung von Niederbayern in den nächsten Tagen den Druck der zur Wahl in Niederbayern insgesamt notwendigen 3,7 Millionen Stimmzettel veranlassen. Sowohl bei der Landtags- als auch bei der Bezirkswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen, eine zur Wahl eines Stimmkreisabgeordneten („Erststimme“) und eine zur Wahl eines Wahlkreisabgeordneten („Zweitstimme“). Bei neun Stimmkreisen im Wahlkreis Niederbayern (201 Deggendorf, 202 Dingolfing, 203 Kelheim, 204 Landshut, 205 Passau-Ost, 206 Passau-West, 207 Regen/Freyung-Grafenau, 208 Rottal-Inn und 209 Straubing) ergeben sich insgesamt 36 verschiedene Stimmzettelvarianten.
Die Stimmzettel im Format 10,5 x 40 bzw. 40 x 60 Zentimeter (Erst- bzw. Zweitstimme) werden für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen bis spätestens 10. September an die Kreisverwaltungsbehörden ausgeliefert.