Schöffen- und Jugendschöffenwahlen in der Stadt Straubing gesucht
(ra) Die Stadt Straubing hat für die Jahre 2019 bis 2023 wieder eine Vorschlagsliste für insgesamt 28 Schöffen der Strafkammern des Landgerichts Regensburg und für das Amtsgericht Straubing zu erstellen. Für diese Tätigkeit sollen besonders interessierte Bürger gewonnen und dabei alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.
Frauen und Männer, die sich für das Amt des Schöffen interessieren, können sich schriftlich bis spätestens Freitag, 16. März beim Wahlamt der Stadt Straubing bewerben. Entsprechende Bewerbungsunterlagen können auf der Webseite der Stadt heruntergeladen werden oder sind in gedruckter Form beim Wahlamt der Stadt Straubing, Rathaus, Theresienplatz 2, EG, Zi.Nr. 9 (Eingang über Seminargasse), erhältlich. Bewerber müssen am 1. Januar 2019 das 25. Lebensjahr vollendet haben und dürfen zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 70 Jahre sein. Sie müssen bei Aufstellung der Vorschlagsliste in der Stadt Straubing wohnen und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Schöffen üben ein Richteramt aus, sie sind an Weisungen gebunden und haben ihre Aufgaben unparteilich wahrzunehmen. Die Schöffen nehmen bei den Hauptverhandlungen an allen vom Gericht zu erlassenden Entscheidungen teil und üben ihr Amt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmengewicht wie die teilnehmenden Berufsrichter aus. Das Amt des Schöffen erfordert deshalb in hohem Maße neben Unparteilichkeit auch Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes körperliche Eignung.
Aus den eingehenden Bewerbungen schlägt der Stadtrat dem Amtsgericht die benötigte Anzahl von Schöffen vor. Die endgültige Entscheidung über die Berufung zum Schöffen wird durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht Straubing getroffen. Informationen zur Schöffenwahl erteilt die Stadt Straubing, Sachgebiet Wahlen (Tel. 09421/944-60230 bzw. -60238, E-Mail: wahlamt@straubing.de).