Staatlicher Zuschuss für Alarmanlagen von bis zu 1.500 Euro
(djd) Der Gesetzgeber hat auf die wachsende Zahl der Einbrüche reagiert und setzt ein klares Zeichen für mehr Sicherheit: Wer seine Wohnung oder sein Haus jetzt mit einer zertifizierten Alarmanlage professionell gegen Einbruch sichert, erhält ab sofort einen staatlich geförderten Zuschuss von mindestens 200 Euro bis maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit – unter bestimmten Voraussetzungen.
Gefördert werden beispielsweise elektronische Alarmsysteme wie die „compact easy“ von Telenot, die eine Vielzahl von Sicherungs- und Überwachungsmöglichkeiten verbindet. Zudem ist sie smarthome-fähig. So lassen sich mit ihr auch gleich noch das Garagentor, die Beleuchtung und die Heizung steuern. Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Investitionskosten mindestens 2.000 Euro betragen.
Wichtig ist, dass die geplanten Gebäudeschutz-Maßnahmen durch ausgewiesene Fachfirmen, etwa die Autorisierten Telenot-Stützpunkte, ausgeführt werden und nur eine zertifizierte Alarmanlage zum Einsatz kommt. Diese Stützpunkte beraten ihre Kunden zudem bei der Beantragung der Fördergelder und stellen sicher, dass die Vorgaben des Gesetzgebers erfüllt werden. Darüber hinaus begutachten sie vorab das Haus oder die Wohnung und decken Sicherheitslücken auf. Einen Gutschein für den kostenlosen Sicherheits-Check gibt es unter www.wir-machen-deutschland-sicher.de. Die neue Förderung kann auch mit den ebenfalls staatlich bezuschussten Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden.
Nur zuverlässige Alarmanlagen bieten Sicherheit
„Sicherheit darf keine Kompromisse kennen. Hier geht es um die Existenzgrundlage, hier geht es um Menschenleben“, sagt Telenot-Sicherheitsexperte Alexander Kurz. Er begrüßt die staatliche Förderung von Einbruchschutz. Professionelle Sicherheitslösungen können fast die Hälfte der Einbruchsversuche verhindern. Entscheidend ist jedoch die Qualität. „Eine Alarmanlage muss absolut zuverlässig funktionieren – und das 365 Tage im Jahr“, so Kurz. Unbedingt erfüllen sollte sie die Anforderungen der Norm EN 50131 Grad 2.