Das Recht haben, jederzeit mit der Polizei zu sprechen?
(pol) Das Recht, jederzeit mit der Polizei zu sprechen, hat am Freitagnachmittag ein 57-jähriger Mann in Straubing missverstanden. Er hatte mehrfach ohne ersichtlichen Grund beim Notruf der Rettungsleitstelle und der Polizei angerufen.
Sein Ansinnen war, dass er das Gesetz kenne und er in Deutschland das Recht habe jederzeit mit der Polizei zu sprechen. Eine Streifenbesatzung entsprach dem Wunsch des Mannes und klärte ihn zu Hause darüber auf, dass er grundlos die Notrufleitungen belegt und somit echte Hilfesuchende nicht durchkommen könnten. Der 57-Jährige beleidigte daraufhin die Einsatzkräfte mit diversen unflätigen Ausdrücken und Zeichen.