Kindergeld auch nach dem Schulabschluss?
(ra) In den nächsten Wochen beginnen viele Jugendliche ihre Ausbildung, ihr Studium oder besuchen eine weiterführende Schule. Schon jetzt besteht die Möglichkeit die Kindergeldzahlung durch das Einreichen von Nachweisen ohne Unterbrechung weiterlaufen zu lassen.
Wenn der nächste Ausbildungsabschnitt innerhalb von vier Monaten nach dem Ende der Schulausbildung beginnt, reicht die Zusendung eines Nachweises über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort.
Thomas Braun, Leiter der Familienkasse Bayern Süd, erklärte dazu am Dienstag: „Das frühzeitige Einsenden der Nachweise hilft allen Beteiligten, um Zahlungslücken weitestgehend zu vermeiden“.
Falls die erforderlichen Nachweise nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, können diese auch nachgereicht werden. Die entsprechenden Formulare, zum Beispiel die Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz stehen im Online-Formulardienst unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können unter der kostenfreien Servicenummer Tel: 0800 – 4 5555 30 angefordert werden.
Die Familienkasse Bayern Süd ist mit 800.000 Kunden und einem jährlichen Finanzvolumen von 3,1 Milliarden Euro eine der größten Familienkassen im Bundesgebiet und zusätzlich bundesweites Schwerpunktzentrum „über- und zwischenstaatliches Recht“. Sie ist überregionale Ansprechpartnerin für familienpolitische Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Hauptsitz ist Regensburg.
Kindergeld wird als steuerliche Leistung nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) oder als sozialrechtliche Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gezahlt. Das monatliche Kindergeld beträgt für die ersten beiden Kinder jeweils 192 Euro, für das dritte Kind 198 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 223 Euro.
Info:
Service-Rufnummer: Für Fragen und persönliche Anliegen zu Kindergeld und Kinderzuschlag steht die kostenfreie Rufnummer 0800/45555-30 zur Verfügung.
Ausführliche Informationen im Internet unter www.familienkasse.de.