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Zuschuss für barrierereduzierenden Maßnahmen bei altersgerechten Umbauten

(ra) Auch in diesem Jahr ist die Nachfrage nach einer Zuschussförderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Förderbank) für barrierereduzierende Maßnahmen (Nr. 455) sehr hoch. Die Mittel aus dem Bundeshaushalt für 2017 in Höhe von 75 Millionen Euro sind bereits aufgebracht. Daher sind Neuanträge ab sofort für 2017 nicht mehr möglich. Maßnahmen im Bereich Einbruchschutz sind davon nicht betroffen.

Seit 2014 bietet die KfW-Bank einen Investitionszuschuss für private Eigentümer, die Wohnraum umbauen, an. Die Umbaumaßnahmen sollen dazu dienen, mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren zu erhalten, z.B. Maßnahmen zum Wetterschutz im Eingangsbereich, Anbau von Rampen, Verbreiterung der Türdurchgänge, Schwellenabbau zu Terasse/Balkon, bodengleiche Duschplätze, Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit durch intelligente Gebäudesystemtechnik und vieles mehr.

Foto: Pixabay

Gefördert werden private Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, Ersterwerber von barrierearm modernisierten Häusern oder Wohnungen, Mieter mit Zustimmung des Vermieters und Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Höhe des Zuschusses beträgt 10 bzw. 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (Material, fachgerechter Einbau durch ein Fachunternehmen), insgesamt bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit.

Eine Förderung im Jahr 2018 ist gegebenenfalls möglich, wenn wieder Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen werden. Eine Antragstellung ist auch dann nur möglich, wenn noch nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde.

Die hohe Nachfrage an Fördermitteln zeigt, dass bei der Bevölkerung zum Thema „Altersgerecht Umbauen“ ein Umdenken stattfindet und immer mehr Menschen ihre Bestandsimmobilie barrierefrei – und somit nachhaltig komfortabel – gestalten möchten.

Informationen und Beratung zum Thema Wohnungsanpassung – Barrierefreiheit für Bestandsgebäude und Neubauten, auch zu Finanzierungsfragen, erteilt die Fachstelle Wohnberatung der Stadt Straubing neutral und kostenlos.

Kontakt: Rita Hilmer, Am Platzl 31, ZiNr. 125, 94315 Straubing, Tel:09421/944-60316, E-Mail: rita.hilmer@straubing.de, Montag, Dienstag, Mittwoch von 14 bis 16 Uhr, telefonische Terminvereinbarung erbeten.