Die Hälfte seines Lebens drogenabhängig – Jetzt soll damit Schluss sein
(jh) Mit einer neunmonatigen Freiheitsstrafe quittierte am Dienstag ein Richter am Amtsgericht Straubing elf Schwarzfahrten mit der Bahn und einen Diebstahl von zwei Paar Turnschuhen. Der 30-jährige Andy P. hatte das Geld statt für die Fahrkarten eher für Heroin ausgegeben. Die Turnschuhe wollte er ebenfalls gegen Heroin eintauschen. Sein halbes Leben hängt ist er Drogenkonsument – jetzt will er damit Schluss machen. Er befindet sich seit vier Wochen stationär in einer Therapieeinrichtung.
Andy P. saß am Dienstag nicht das erste Mal auf der Anklagebank. Das Bundeszentralregister weist 13 Einträge aus – vorwiegend Diebstähle. Die Beute wurde jeweils in Drogen umgesetzt. Seine Drogenabhängigkeit brachte ihn bereits mehrfach ins Gefängnis. Damit soll Schluss sein. „Ich will jetzt mein Leben in den Griff bekommen“, sagte er. Dass er es erst meint, glaubt ihm das Gericht. Anfang Juni trat er eine stationäre Therapie an. Unterstützt wird er dabei von seiner Lebensgefährtin und derer Familie.
Das Auftreten des Angeklagten glich überhaupt nicht dem eines Drogenjunkies. Vielmehr räumte er die von der Staatsanwältin vorgebrachten Straftaten vollumfänglich ein. Er versuchte nichts zu verharmlosen oder zu verheimlichen. Weder dass er über keinen Schulabschluss verfüge, noch dass er in seinem bisherigen Leben jemals einer Arbeit nachgegangen sei. Er hat aber Zukunftsvisionen: Nach der Therapie will er eine Ausbildung in einem handwerklichen Beruf erlernen.
Die Staatsanwältin wollte ihm diese Chance nicht verbauen, obwohl sie die zahlreichen, einschlägigen Vorstrafen anführte und auf die hohe Rückfallgeschwindigkeit hinwies. Ihre Forderung an das Gericht war die Verhängung eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die nach ihrer Ansicht zur Bewährung ausgesetzt werden könnte, sofern er seine stationäre Therapie nicht abbricht und 200 gemeinnützige Arbeitsstunden ableiste.
Andy P.’s Verteidiger führte nicht nur die derzeit günstige Sozialprognose seines Mandanten an, sondern verwies darauf, dass sich dieser freiwillig und eigenmotiviert für die Therapie entschieden habe. Dass der Angeklagte um eine Haftstrafe nicht herumkomme, das räumte der Anwalt ein. Die Höhe der Strafe stellte er ins Ermessen des Gerichts.
Das Urteil fiel entsprechend der Forderung der Staatsanwältin aus. „Bewährung ist in diesem Fall das Beste“, sagte der Strafrichter in seiner Begründung. Andy P. bekomme nun die Möglichkeit, wirklich einen Schlussstrich zu ziehen, ob er die Chance nutze, liege aber an ihm ganz alleine. „Sie scheinen momentan auf gutem Weg zu sein.“ Die Bewährungszeit setzte der Richter auf vier Jahre fest. Andy P. wird einem Bewährungshelfer unterstellt, er darf die stationäre Therapie nicht abbrechen, muss hinterher noch eine ambulante Therapie anschließen und hat 100 Arbeitsstunden zu leisten. Gelingt ihm dies alles, braucht er nicht wieder ins Gefängnis.