16. Juli 2025
Bauen & Wohnen

Heizung: Hausbesitzer sollten vor dem Winter aktiv werden

(djd). Um die Wärmewende weiter voranzutreiben, möchte die neue Bundesregierung laut Koalitionsvertrag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch als „Heizungsgesetz“ bekannt – reformieren. Bis dahin profitieren Hauseigentümer bei bestimmten Heizsystemen von attraktiven Fördersätzen von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten. Wer eine Immobilie besitzt, kann und sollte jetzt aktiv werden.

1. Was gilt im Neubau?

Eine gute Beratung durch den Fachmann ist wichtig, wenn es um die passende, effiziente Heizungsanlage und um die aktuellen Fördermittel geht. Foto: djd/Allianz Freie Wärme/ZVSHK

In Neubauten dürfen nach dem GEG auf lange Sicht nur noch Heizungen mit 65-prozentigem Anteil erneuerbarer Energien (EE) installiert werden. Hierzu zählen Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Gas- oder Ölheizungen, die erneuerbare Energieträger nutzen, Wärmepumpe-Hybridheizungen in Kombination mit einem Öl-/Gasbrennwertkessel und die Solarthermie. Kamin- und Kachelöfen auf Basis nahezu CO2-neutraler Holzenergie schaffen Versorgungssicherheit und sind ebenso möglich. „Das GEG wird vermutlich inhaltlich überarbeitet, an der grundlegenden Ausrichtung wird man wohl festhalten“, betont Andreas Müller, Hauptgeschäftsführer beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK).

2. Was gilt im Bestand?

Es besteht keine generelle Austauschpflicht der Heizung, ein weiterer Betrieb und Reparaturen sind erlaubt. Ist die Heizung irreparabel kaputt, können die für den Neubau geltenden 65-Prozent-Optionen für eine Modernisierung gewählt werden. Holzfeuerstätten als Hybridlösung besonders an sehr kalten Tagen mit Wärmepumpe oder Wassertasche als Wärmespeicher sind weiterhin möglich.

3. Was ist mit der Kommunalen Wärmeplanung (KWP)?

Bei neuen oder energetisch sanierten Ein- oder Mehrfamilienhäusern sollten die Vorteile der Nutzung von Holzwärme wie mit einem Pelletkessel nicht übersehen werden. Ein modernes Abgassystem gehört dann in jedem Fall mit dazu. – Foto: djd/Allianz Freie Wärme/U. Seidel

Die KWP ist für Kommunen zwar verpflichtend, die Ergebnisse aber sind rechtlich unverbindlich, Infos: www.freie-waerme.de. „Eigentümer sollten ihre Entscheidungen in Sachen Heizungsmodernisierung nicht von der KWP abhängig machen, deren Umsetzung kann Jahre dauern und selbst dann können Hausbesitzer nicht sicher sein, ob und wann etwa ein Wärmenetz für ihr Wohngebiet kommt“, so Andreas Müller.

4. Was sollten Hausbesitzer jetzt tun?

Statt auf die Wärmeplanung der Kommune zu warten, sollten Eigentümer jetzt ihre Heizung mit effizienter Heizungs- beziehungsweise Ofentechnik modernisieren. „Jede Maßnahme zahlt sofort auf die Energiekosten und den Klimaschutz ein“, so Müller. Dabei sollte man sich von Fachleuten aus dem Heizungsbau oder staatlich geprüften Energieexperten beraten lassen. Sie wissen, welches Heizungssystem das effizienteste ist und welche Fördermittel es gibt. Mehr Infos: www.intelligent-heizen.info.

5. Warum kann man von der „Gunst der Stunde“ sprechen?

Das GEG gilt bis zur Novellierung des Gesetzes und lässt eine Vielzahl von heiztechnischen Lösungen zu. Zudem gelten aktuell attraktive Förderbedingungen.