Baden und Schwimmen in der Donau: schön, aber gefährlich!
(ra) Wasser zieht Menschen an. Wasserstraßen mit ihrem hohen Freizeit- und Erholungswert bilden hier keine Ausnahme. Regelmäßig im Sommer werden Flüsse und Kanäle, die eigentlich Verkehrswege sind, zum Baden und Schwimmen genutzt. Aber das Baden in einer Schifffahrtsstraße birgt Gefahren, die man kennen sollte. Hier gibt es Antworten auf Fragen, die uns in diesem Zusammenhang häufig gestellt werden.

Darf ich in der Donau baden?
100 Meter ober- und unterhalb von Brücken, im Bereich von Wehren und Hafenanlagen und im Schleusenbereich ist das Baden nach Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO) verboten. Ob außerhalb dieser Bereiche ein Baden im Kanal oder Fluss ausnahmsweise erlaubt ist, ergibt sich aus landesrechtlichen Vorschriften und muss im Zweifel bei den örtlich zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden selbst erfragt werden.
Dort, wo auf freier Strecke gebadet werden darf, appelliert das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Donau MDK an die Vernunft und Eigenständigkeit der Badegäste.
- Abstand halten zu Binnenschiffen, denn diese können nicht ausweichen und bremsen
- Vorsicht bei Wellen und Strömungen; diese werden leicht unterschätzt
In Lebensgefahr bringen sich Brückenspringende, was deshalb auch verboten ist. Treibhölzer, spitze Gegenstände und leere Flaschen schweben vielfach nicht sichtbar unterhalb der Wasseroberfläche und stellen ein hohes Risiko dar. Eltern werden gebeten, mit Ihren Kindern über die Gefahren und Verbote zu sprechen, um sie zu schützen.
Warum ist das Baden in bestimmten Bereichen verboten?
In Vorhäfen von Schleusen entsteht beim Füllen und Leeren der Schleusenkammer eine erhebliche Sogwirkung bzw. Strömungen, denen sich selbst geübte Schwimmende nicht entziehen können. Im Bereich von Wehren lässt das Wasser, das über die Wehrklappe fließt, sogar eine permanente Sogwirkung bzw. Strömung entstehen.
Deshalb ist das Baden in der Donau und dem Main-Donau-Kanal in besonders gefährlichen Bereichen, wie z. B. in der Nähe von Schleusen, Wehren, Brücken, Liegestellen und Häfen, generell verboten. Auch in manchen Stadtgebieten darf nicht gebadet werden.
Wie reagiert die Schiffsführerin oder der Schiffsführer?
Die Binnenschifferin oder der Binnenschiffer steuern ihr Schiff vom Heck aus, d.h. sie haben eine Schiffslänge von über 100 Meter vor sich. Die Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt bis zu 20 Stundenkilometer. Binnenschiffe können nicht bremsen, sondern lediglich alle Maschinen rückwärtslaufen lassen und kommen dann erst nach bis zu 500 Meter zum Stehen. Einen Schwimmenden in dieser Distanz kann der Schiffsführende nicht wahrnehmen. Wenn ein Binnenschiff aus einer oder in eine Schleusenkammer heraus- oder hinein- oder unter einer Brücke hindurchfährt, muss sich die Binnenschifferin oder der Binnenschiffer voll auf das Schiffsmanöver konzentrieren. Schwimmende in Vorhäfen von Schleusen oder im Bereich von Brücken bedeuten eine enorme zusätzliche Belastung. Die Annäherung an Schiffe ist nach BinSchStrO verboten.
Muss ich mit einer Strafe rechnen?
Das Baden trotz eines bestehenden Badeverbotes wird von der WSV grundsätzlich nicht geduldet. Die Wasserschutzpolizei ist im Einsatz und ahndet unter Umständen Fehlverhalten mit Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren. Sie müssen mit Platzverweisen, Verwarnungen und Bußgeldern rechnen.