Bauen & Wohnen

Solarpaket 1 enthält umfassende Erleichterungen für Betreiber von einem Balkonkraftwerk

(ra). Dass die Ampel große Hoffnungen auf die Photovoltaik (PV) setzt, dürfte inzwischen kein Geheimnis mehr sein. Weniger Beachtung findet die Tatsache, dass das Wirtschaftsministerium unter Minister Habeck 2023 ein umfangreiches Gesetzesvorhaben in Angriff genommen hat, das den großflächigen Ausbau der Technologie im ganzen Land vorantreiben soll – auch im Bereich Balkonkraftwerk.

Mit dem Solarpaket 1 ist der erste Teil des Gesetzes ausformuliert und in trockenen Tüchern. Leider verhinderten die Turbulenzen um den Haushalt 2024 eine Vorlage im Bundestag noch vor Weihnachten, weshalb das Gesetz zu Jahresbeginn noch nicht in Kraft treten konnte. Die Abstimmung wurde auf März 2024 verschoben, sodass noch in diesem Frühjahr mit weitreichenden Erleichterungen für Besitzer von PV-Anlagen gerechnet wird. Großen Raum nehmen dabei Balkonkraftwerke ein. 

Ein Balkonkraftwerk kann mühelos installiert werden – Foto: Pixels

Was wird unter einem Balkonkraftwerk verstanden?

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaik-Anlage mit bis zu vier Modulen und einem Wechselrichter. Es wird steckerfertig geliefert und produziert derzeit noch 600 Watt sauberen und günstigen Strom. Die Energieerzeugung ist ausschließlich für den Eigenbedarf gedacht. Wenn der erzeugte Strom auch nachts genutzt werden soll, ist die Anschaffung eines Speichers eine Überlegung wert.

Der so produzierte Strom ermöglicht es, die eigene Stromrechnung um bis zu 40 Prozent zu reduzieren. Das Besondere an den kleinen Powerstationen ist der Umstand, dass damit auch die Millionen Mieter und Verbraucher ohne eigene Dachflächen von der Energiewende profitieren.

Wie arbeitet ein Balkonkraftwerk?

Eine Mini-PV-Anlage funktioniert genauso wie herkömmliche PV-Anlagen, wie sie auf immer mehr Dächern der Republik installiert werden. Die Module aus Silizium sind zur Sonne hin ausgerichtet, fangen deren Strahlen auf und produzieren Gleichstrom.

Der Wechselrichter, das Herz der Anlage, hat eine Kontrollfunktion und wandelt den Gleichstrom in Wechselstrom um, mit dem die meisten geläufigen Elektrogeräte angetrieben werden. Sobald die Anlage aufgebaut ist, wird sie mittels einer Steckdose einfach mit dem Hausnetz verbunden.

Welche Faktoren sind bei der Standortwahl zu beachten?

Anders als der Name impliziert, kann ein Balkonkraftwerk nicht nur am Balkongeländer angebracht werden. Es eignet sich auch für die Installation auf der Veranda, dem Garagendach, der Fassade, einem Gartenzaun oder auf einer sonnigen Rasenfläche im Garten. Bei der Standortwahl und der Positionierung sind einige Aspekte zu beachten, um den bestmöglichen Ertrag zu erzielen.

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So ist es in unseren Breiten ratsam, die Module gen Süden auszurichten. Obendrein empfiehlt es sich, einen Neigungswinkel von 30 bis 35 Grad zu berücksichtigen. Die Anlage sollte in ausreichender Höhe angebracht werden, damit sie keinen Verschattungen unterliegt, wie sie von Hauswänden, Bäumen oder Satellitenschüsseln ausgehen.

Was ändert sich für Balkonkraftwerke?

Schon Anfang 2023 wurde die Mehrwertsteuer auf alle PV-Produkte erlassen. Mit dem Solarpaket 1 treten demnächst die folgenden Erleichterungen in Kraft:

Weniger Bürokratie

Bis jetzt müssen Balkonkraftwerke sowohl beim örtlichen Versorgungsunternehmen registriert als auch bei der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Zukünftig ist nur noch eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur verpflichtend. Diese ist online innerhalb weniger Minuten erledigt. Mieter müssen ihren Vermieter nicht mehr informieren, es wird aber aus Gründen der Einvernehmlichkeit dazu geraten.

Leistungssteigerung

Derzeit dürfen Balkonkraftwerke mit bis zu rund 1800 Watt installiert werden, um auch bei schlechtem Wetter ausreichend Energie zu erzeugen. Der Wechselrichter muss die Leistung allerdings bei 600 Watt abriegeln. Dies ändert sich nun mit den neuen Vorgaben. Es werden zukünftig, wie in der gesamten Europäischen Union (EU), 800 Watt erlaubt sein. Auch mit diesem Wert besteht keine Gefahr der Überlastung des Hausnetzes.

Nutzung rückwärts laufender Zähler gestattet

Balkonkraftwerke sind nicht dafür vorgesehen, überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Trotzdem ist dies bei ausreichend Sonnenschein möglich. Daher besteht der Gesetzgeber darauf, alte, rückwärts drehende Ferraris-Zähler auf Kosten der Versorgungsunternehmen durch einen Zähler mit Rücklaufsperre zu ersetzen. Vorher darf keine Mini-PV-Anlage in Betrieb genommen werden.

Allerdings blockiert dieser Passus die Inbetriebnahme, da die Versorgungsunternehmen aufgrund der großen Nachfrage völlig überlastet sind und monatelange Wartezeiten entstehen. Daher wird diese Regelung im neuen Gesetz bis auf weiteres ausgesetzt.

Anschluss per einfachem Schuko-Stecker

Auf Drängen des Verbands für Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) war der Anschluss eines Balkonkraftwerkes jahrelang nur über eine teure Wieland-Steckdose erlaubt, die zudem von einem Fachbetrieb installiert werden muss. Zukünftig ist ein einfacher Schuko-Stecker ausreichend.