Endlich: Ab 1. Oktober sind Oldtimer- und Saisonkennzeichen kombinierbar
(ra) Oldtimer-Besitzer können künftig noch mehr sparen: Ab dem 1. Oktober erlauben die Zulassungsbehörden die Kombination aus H-Kennzeichen und Saison-Kennzeichen. Dies besagt eine Änderungsverordnung, die jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Wie TÜV NORD am Donnerstag gegenüber regio-aktuell24 mitteilte, können dann H-Kennzeichen auch für zwei bis elf Monate genutzt werden. Die pauschale Kfz-Steuer für Oldtimer in Höhe von 191,73 Euro pro Jahr (bzw. für Oldtimer-Motorräder in Höhe von 46,02 Euro pro Jahr) wird dann anteilig berechnet. Wer also seinen Oldtimer im Winter in der Garage „einmottet“, kann bares Geld sparen.
Viele Oldtimerbesitzer werden auf Grundlage dieser Regelung ihr Fahrzeug mit einer H-Zulassung auf die Sommermonate beschränken, um so außerhalb der Saison an der Steuer und an der Versicherung zu sparen.
Auch das Aussehen der Kennzeichen ist bereits festgelegt. Sie zeigen sowohl das „H“ als auch dahinter die beiden Zahlen, die wie beim Saisonkennzeichen den Gültigkeitszeitraum benennen. Zum Beispiel 04/10 für den 1. April bis zum 31. Oktober.
Das H-Kennzeichen ist ein spezielles Kennzeichen für historische Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und in einem guten, originalen oder zeitgenössisch restaurierten Zustand sind. Das H-Kennzeichen erhält man mit einem positiven Oldtimergutachten zum Beispiel von TÜV NORD. Es zeichnet dieses Fahrzeug dann als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut aus – mit der Folge, dass nur eine pauschale Steuer zu entrichten ist (unabhängig von Hubraum und Verbrauch).
Und: Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen darf man auch unabhängig vom Schadstoffausstoß in den Umweltzonen deutscher Städte bewegen.