Landkreis Straubing-Bogen

Umtausch der alten Papierführerscheine läuft weiter

(ra) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 beschlossen, den gestaffelten (stufenweisen) Pflichtumtausch von Führerscheinen einzuführen. Aktuell sind vorrangig Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen. Dies ist noch bis zum 19. Januar 2024 möglich.

Bei dieser Umtauschaktion geht es darum, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden müssen. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt. Zunächst müssen alle Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Hierbei handelt es sich um die alten grauen bzw. rosa Papierführerscheine.

Die Führerscheinstelle am Landratsamt bittet darum, nicht bis zum Fristende zu warten, um den Ansturm zu entzerren. Außerdem gibt es immer noch auch zahlreiche Personen mit Geburtsjahr 1953 bis 1964, die bisher noch nicht getauscht haben. Auch diese werden gebeten, den Tausch so bald als möglich noch durchzuführen.

Die Umtauschanträge werden von der Führerscheinstelle des Landratsamtes auf Wunsch auch zugeschickt, mit einer Anleitung für den Umtausch. Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich. Der neue Führerschein wird dann von der Bundesdruckerei direkt nach Hause geschickt. Die Gebühr beträgt insgesamt 30,30 Euro.

Eine Anfrage bzw. eine Anforderung der Unterlagen kann über das Funktionspostfach „fuehrerscheine@landkreis-straubing-bogen.de“ oder unter der Telefonnummer 09421/973-548 (vormittags) gestellt werden.