Wanninger-Erweiterung in Straubing erhält grünes Licht
(ra) Die Regierung von Niederbayern hat das Raumordnungsverfahren für die Erweiterung des Möbelhauses und der Errichtung eines Sportfachmarktes der Firma Wanninger in Straubing abgeschlossen. Am Dienstagnachmittag erklärte eine Sprecherin der Regierung: „Für die Erweiterung des Möbelsortimentes im Ortsteil Erletacker um 4.000 Quadratmeter auf insgesamt 35.400 Quadratmeter Verkaufsfläche gibt die Regierung aus landesplanerischer Sicht grünes Licht.“
Der von der Firma Wanninger geplante Sportfachmarkt soll jedoch von den ursprünglich vorgesehenen rund 2.000 Quadratmetern auf 1.650 Quadratmeter reduziert werden. Der bisher bestehende Fachmarkt für Büroartikel soll zugunsten des Sportgeschäfts aufgegeben werden.
Behörden, Institutionen und Kommunen sowie die Öffentlichkeit aus Niederbayern und der Oberpfalz hatten sich an dem Raumordnungsverfahren beteiligt und ihre Stellungnahmen abgegeben. Bei der Beurteilung des geplanten Vorhabens spielten insbesondere die Zielsetzungen der Raumordnung zum Einzelhandel eine entscheidende Rolle. So wurde von der Regierung von Niederbayern als höhere Landesplanungsbehörde geprüft, ob durch die Größe des Objekts und das umfassende Warenangebot negative Auswirkungen auf bestehende Geschäfte in den zentralen Orten zu erwarten sind.
Die Erweiterung des Möbelsortimentes wurde von der Regierung dabei positiv beurteilt. Der Standort Straubing wird dadurch in seiner überregionalen Versorgungsfunktion gestärkt, insbesondere im Hinblick auf die Konkurrenzsituation zu umliegenden Städten wie Regensburg und dem zunehmenden Onlinehandel.
Den Sportfachmarkt bewertete die Regierung von Niederbayern in der geplanten Größenordnung hingegen als nicht mehr raumverträglich. Sportartikel zählen zu den innenstadtrelevanten Sortimenten. Um die Kaufkraft nicht übermäßig aus den Innenstädten abzuziehen, sieht das Landesentwicklungsprogramm Bayern Obergrenzen hinsichtlich der Verkaufsflächen vor. Da der Sportfachmarkt diese Grenze mit der vorgesehenen Verkaufsfläche von knapp 2.000 Quadratmetern überschritten hätte, wurde die Fläche auf maximal 1.650 Quadratmeter reduziert.