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Nutzen einer Risikolebensversicherung – Wer kann von ihr profitieren? 

(ra). Eine Risikolebensversicherung soll den existenziellen Ruin im Ernstfall abwenden und hinterbliebenen Personen als finanzielles Schutzpolster dienen. Doch was gibt es beim Abschluss der Policen zu beachten und für wen lohnt sich eine Risikolebensversicherung wirklich? 

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Definition: Risikolebensversicherung 

Hierbei handelt es sich um eine auf den Tod einer versicherten Person abgeschlossenen Versicherung. Im Falle eines Erleben der Versicherten zum Zeitpunkt des Vertragsendes entfallen sämtliche Leistungen ausschließlich eventuelle Überschüsse. Als Eigenschaft steht somit die Abdeckung eines Todesfallrisikos einer versicherten Person im Vordergrund.

Der Vertragszeitraumerstreckt sich über einen definierten Zeitabschnitt. Die Finanzierung erfolgt in monatlichen Raten- oder einer Einmalzahlung. Die Kapitalbildung ist als Zweck ausgeschlossen. Ziel ist das Begleichen von im Todesfall anfallenden Kosten wie Erbschaftssteuern oder Beerdigungskosten sowie die Schaffung finanzieller Rücklagen von Hinterbliebenen. 

Nutzen einer Risikolebensversicherung für Familien 

Der Nutzen einer Risikolebensversicherung besteht in der finanziellen Absicherung der hinterlassenen Familie. Dies umfasst sowohl Ehepartner*innen als auch Kinder oder entfernte Verwandte. Die Auszahlung soll die Begleichung der Kosten des alltäglichen Lebens weiterhin gewährleisten sowie die Verminderung des Lebensstandards vermeiden. Zielführend ist in der Regel eine gegenseitige finanzielle Absicherung beider Elternteile. Die Ernährung und Betreuung der Kinder ist somit auch dann gesichert, wenn Hauptverdiener*innen als Finanzträger ausscheiden. Eine Absicherung macht vor allem auch Alleinerziehende Sinn. Nicht nur Lebenspartner*innen, sondern auch Kinder tragen von der Finanzhilfe im Todesfall einen Nutzen. 

Profiteure einer Risikolebensversicherung

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Grundsätzlich ergibt sich der Nutzen einer Risikolebensversicherung aus der monetären Unterstützung von andernfalls finanziell geschwächten Hinterbliebenen. So ist etwa die Deckung einer Ratenzahlung im Todesfall eines Alleinverdienenden nicht mehr möglich. Kerngedanke einer Risikoversicherung ist somit die existenzielle Absicherung der eigenen Familie. Vor allem unverheiratete Paare können von der Risikolebensversicherung profitieren, da hinterbliebenen Partner*innen keine Witwenrente zusteht. Eine gegenseitige Risikolebensversicherung schafft im Krisenfall Abhilfe. 

Nicht nur im privaten Bereich, auch im Kontext laufender Geschäftsbeziehungen kann sich eine Risikolebensversicherung als Rettungsanker erweisen. Der Verlust von Geschäftspartner*innen kann vor allem in der fragilen Gründungsphase zum Existenzverlust führen. Versicherungsleistungen helfen etwa bei der Abzahlung von aufgenommenen Darlehen. In jedem Fall macht sich ein frühzeitiger Abschluss der Versicherung bezahlt, da die Berechnung der monatlichen Kosten auf Grundlage individueller Gesundheitsfaktoren erfolgt. Hierzu zählen etwa das Alter, Körpergewicht, Vorerkrankungen sowie der Beruf. 

Auszahlung einer Risikolebensversicherung 

Eine Auszahlung einer Risikolebensversicherung tritt dann ein, wenn das Leben einer versicherten Person innerhalb des fest definierten Zeitraums erlischt. Überleben Versicherte den Vertragszeitraum, so entfällt die Auszahlung der ausgemachten Summe. Im Todesfall haben im Vertrag genannte Begünstigte einen sofortigen Anrecht auf die komplette Vertragssumme. Als bezugsberechtigte Person lassen sich etwa Kinder, Partner, Nahestehende oder Geschäftspartner*innen eintragen. Es besteht ein Vorrang gegenüber einer testamentarisch oder gesetzlich vorgegebenen Erbfolge. Eine monatliche Auszahlung, wie bei Rentenversicherungen üblich, gehören nicht zur gängigen Praxis. Abhängig von den Todesumständen kann sich die Auszahlung allerdings verzögern. Die Auszahlung erfolgt nach Eingang der Todesmeldung. Eine solche Meldung ist informell gültig. Zur Nachreichung und Bestätigung sind ein Versicherungsschein sowie eine Sterbeurkunde notwendig. 

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Im Falle fehlender bezugsberechtigter Personen fällt das Geld der Person zu, welche den Vertrag unterzeichnet hat. Entfällt auch diese, gehen die Leistungen in das Erbe der verstorbenen Person über. Zum Erhalt der Leistungen ist in diesem Fall als Nachweis zusätzlich ein Erbschein notwendig. Die Auszahlung erfolgt in folgenden Fällen nicht oder verzögert:

-Suizid
-Tod als Resultat eines Verbrechens
-Tod in Folge einer nicht angegebenen Vorerkrankung
-Tod nach Vertragsende

Die ideale Deckungssumme bei einer Risikolebensversicherung

Im optimalen Fall reicht die Leistungssumme zur Abdeckung sämtlicher Lebenserhaltungskosten von hinterbliebenen Personen oder zur Deckung eines Ratenzahlungsvertrags. Die Höhe richtet sich dabei stets nach individuellen Faktoren. Als Faustregel gilt: Die Deckungssumme beträgt in etwa das fünffache des eigenen Bruttojahreseinkommens inklusive bestehender Kredite, Schulden und weiterer Verbindlichkeiten. Einige Policen erlauben eine nachträgliche dynamische Anpassung der Versicherungsmodalitäten. Im Falle einer Versicherung für Geschäftspartner*innen ist die Abdeckung sämtlicher Aufwendungen sowie Verbindlichkeiten im Zuge einer Umstrukturierung zielführend. 

Fazit – Wie sinnvoll ist eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung ist nicht nur für Familien sinnvoll, sondern schützt auch Geschäftspartner*innen im Todesfall vor dem finanziellen Ruin. Vor allem nicht verheiratete Paare können aufgrund der wegfallenden Witwenrente von ihr profitieren.