Landkreis Straubing-BogenStraubing

Kaminofen: Nicht alles darf verbrannt werden!

(ra) Wenn es draußen nasskalt und dunkel ist, sorgt der Kaminofen für behagliche Wärme. Wer allerdings zum Befeuern Abfälle nutzt, macht sich strafbar. Erlaubt sind – je nach Feuerstelle – nur Scheitholz, Holzbrikettes- oder –pellets sowie Kohle. Weder Altpapier noch Kartons oder Kunststoffe sind zulässiges Brennmaterial.

Zum richtigen Heizen gehört auf alle Fälle das richtige Brennmaterial, da sind sich alle einig: (von links) Anton Pirkl (Geschäftsleiter beim ZAW-SR bis zum Jahresende), Kaminkehrermeister Holger Frischhut und Gangolf Wasmeier (der neue Geschäftsführer beim ZAW-SR). – Foto: ZAW-SR/Gudrun Späth

Die Geschäftsleiter des Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land (ZAW-SR) hatten im Dezember den stellvertretenden Verbandsrat und Bezirksschornsteinfeger Holger Frischhut zum Gespräch eingeladen. Wie jetzt am Mittwoch Gudrun Späth, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim ZAW-SR, zusammenfasste, hatten sich Anton Pirkl und Gangolf Wasmeier beim örtlichen Experten nach der aktuellen Situation hinsichtlich der häuslichen „Müllverbrennung“ schlau gemacht.

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Schornsteinfegermeister Frischhut hat bereits viel gesehen in seiner beruflichen Laufbahn. „Erfreulicherweise haben aber die Fälle, in denen Abfälle als Brennmaterial verwendet werden, deutlich abgenommen“, so seine Erfahrung der letzten Jahre. Das Bewusstsein der Nutzer für die schädlichen Emissionen, die sie durch Verbrennen von Abfällen verursachen, hat zugenommen. Das illegale Verbrennen schädlicher Stoffe gefährdet die Gesundheit und die Umwelt und kann zudem den Kamin oder den Abzug schädigen. Bei der Verbrennung von Abfall können Schwermetalle und Dioxine freigesetzt werden. Zudem enthält der Rauch auch Feinstaub. „Wer die Regeln verletzt, muss mit einem Bußgeld rechnen“, so der Fachmann. Auffällig sei derzeit eher aber die falsche Heizpraxis. Denn auch richtiges Heizen will gelernt sein. Oftmals werde der Feuerraum überfüllt und dann die Luftzufuhr gedrosselt. Sowohl falsches Brennmaterial wie auch falsches Heizen sei für den Fachmann schnell im Kamin sichtbar. Im schlimmsten Fall führe dies sogar zum Kaminbrand.

Ein voller Aschenschuber:  Asche ist als Restmüll zu entsorgen und darf nicht in die Biotonne. – Foto: ZAW-SR

Beschäftigt man sich näher mit dem Thema Heizen wird schnell klar, dass auch die Asche unerwünschte Nebenprodukte wie Dioxine oder Schwermetalle enthalten kann. Denn auch Feuchtegrad von Holz und Luftzufuhr während der Verbrennung beeinflussen die Aschenbildung. Daher gilt in jedem Fall, die Asche über die Restmülltonne zu entsorgen und keinesfalls über die Biotonne. „Am besten lässt man die Asche in einem Aschekübel aus Metall sicher auskühlen, bevor man sie staubfest in einem Plastikbeutel verpackt in die graue Tonne gibt“, empfiehlt Gangolf Wasmeier. Denn lose Asche verursacht sowohl beim Schütten als auch Leeren der Müllfahrzeuge enorme Staubwolken. Damit ist die Asche sicher auf den richtigen Entsorgungsweg gebracht. Wer sich näher informieren möchte, findet beim Umweltbundesamt die Broschüre „Heizen mit Holz“ zum Download.