Corona und Public Viewing – Was gilt für Sonnwendfeuer?
(ra) Nachdem seit Freitag die Fußballeuropameisterschaft in vollem Gange ist, informiert das Landratsamt Dingolfing-Landau zum Thema Public Viewing: Nach der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind zwar öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis prinzipiell möglich. Beim Public Viewing stehe laut Regierung aber der Eventcharakter im Vordergrund. Es handele sich dabei grundsätzlich nicht um eine kulturelle Veranstaltung.
Beim Public Viewing wird der Personenkreis üblicherweise gerade nicht von Anfang an klar begrenzt und geladen sein, so dass es sich hierbei dann auch nicht um eine erlaubte Veranstaltung handelt. Damit wäre auch ein Public Viewing im Rahmen der Außengastronomie grundsätzlich jedenfalls dann eine untersagte Veranstaltung, wenn es maßgeblich im Vordergrund steht. Ist allerdings der Verzehr von Speisen und Getränken der Hauptzweck und wird das jeweilige Sportereignis lediglich auf beispielsweise einem Fernseher im Hintergrund gezeigt, so ist dies im Rahmen des Gastronomiebetriebs zulässig, so die Regierung.
Ähnlich verhält es sich bei den Sonnwendfeuern. Auch hier steht der Eventcharakter im Vordergrund und fällt somit aufgrund des nicht planbaren Personenkreises unter das Verbot von Veranstaltungen.
Im Sinne der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen gastronomische Angebote unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen nur zwischen 5 Uhr und 24 Uhr zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft allerdings nur die infektionsschutzrechtliche Sicht, nicht aber die baurechtliche oder immissionsschutzrechtliche. Deswegen bleiben für die Außengastronomie die Bestimmungen des jeweiligen Gaststättenerlaubnisbescheides bindend.
Mit der Aufhebung des Katastrophenfalls in Bayern am Montag, 7. Juni, endete auch die Arbeit der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) am Landratsamt Dingolfing-Landau. Rund ein halbes Jahr dauerte dieser Katastrophenfall, der alle Mitglieder in gleichem Maße forderte. „Dies war eine Herausforderung und Belastung in bislang unbekanntem Ausmaß“, bedankte sich Landrat Werner Bumeder bei allen rund um den Katastrophenschutz eingesetzten Kräften, besonders bei der Leiterin der FüGK, Elisabeth Fischer.