124 Neuinfektionen in der Region Landshut – Stagnation auf hohem Niveau
(ra) 1.036 laufende Infektionen (+ 16 gegenüber Vortag), insgesamt 10.805 festgestellte Corona-Fälle seit Pandemiebeginn und damit 124 Neuinfektionen innerhalb der vergangenen 24 Stunden: Das Corona-Virus ist in der Region Landshut weiterhin allgegenwärtig. Das Infektionsgeschehen bleibt auf hohem Niveau. Es wurde aber kein weiterer Todesfall in diesem Zusammenhang gemeldet (insgesamt 266 Personen sind bislang an oder mit dem Virus verstorben).
Auch die Intensivbelegung der regionalen Krankenhäuser zeichnete sich am Dienstag mit 16 Patienten etwas geringer als am Vortag (- 3). Nach wie vor müssen 41 Personen, bei denen eine Infektion mit dem Corona-Virus bzw. seiner Mutationen festgestellt wurde, auf den Normalstationen isoliert werden. (Stand aller Angaben: 27. April)
Aufgrund aktueller Änderungen in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verändern sich ab Mittwoch, 28. April einige Regelungen für Handel, Sport und Freizeit. Da das Robert-Koch-Institut für sowohl für Stadt (Dienstag, 0 Uhr: 246,4) als auch den Landkreis (258,9) eine 7-Tages-Inzidenz von über 100 ausweist, gelten laut Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei ab Mittwoch folgende Regelungen:
- Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe (beispielsweise Fotografen) und der Handwerksbetriebe dürfen inzidenzunabhängig – also oberhalb wie unterhalb einer 7-Tage-Inzidenz 100 – unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen. Die bestehenden Beschränkungen für körpernahe Dienstleistungenbleiben unberührt.
- Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen dürfen in gleicher Weise inzidenzunabhängig unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen.
- Die Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten dürfen auch oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 unter folgenden Voraussetzungen öffnen: Schutz- und Hygienekonzepte, höchstens 24 Stunden alter Test für alle Besucher ab 6 Jahren, FFP2-Maskenpflicht, Kontaktdaten. Bis zu einer 7-Tage-Inzidenz 100 gelten für sie die in der 12. BayIfSMV bereits jetzt gegebenen Öffnungsmöglichkeiten.
- Oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist Kindern unter 14 Jahren die Ausübung von Sport in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern gestattet. Etwaige Anleitungspersonen dürfen an diesem Sport teilnehmen, wenn sie ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis nachweisen können.
- Vollständig geimpfte Personen werden im Rahmen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung negativ getesteten Personen gleichgestellt. Ausnahmen können für vulnerable Gruppen gemacht werden.
Das Abstandsgebot und das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske sind weiterhin verpflichtend. Eine Übersicht über Schnellteststationen in Stadt und Landkreis Landshut finden Sie auf www.landkreis-landshut.de bzw. www.landshut.de.