Aiwanger : Stallpflicht bei Vogelgrippe nur regional verhängen
(ra) „Die landesweite Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel muss auch in Bayern gelockert werden dürfen.“ Dies forderte am Freitag Hubert Aiwanger, Abgeordneter der FREIEN WÄHLER aus Rottenburg an der Laaber. Die Behörden in Bayern sollten ähnlich wie in Baden-Württemberg die landesweite Stallpflicht bei Vogelgrippe regional anordnen können.
Wenn kein besonderes Risiko besteht, sollten mit Blick auf das Tierwohl und die Wirtschaftlichkeit mehr Ausnahmen von der Stallpflicht möglich sein. Aiwanger: „Wir haben im ländlich geprägten Niederbayern eine Vielzahl von oft kleinen privaten Geflügelhaltern, denen die pauschale landesweite Stallpflicht nicht gerecht wird.“
Weiter fordern die FREIEN WÄHLER, dass auch die Geflügelpestverordnung den neuen Erkenntnissen angepasst wird. Aiwanger wörtlich: „Die bisherige Regelung führt dazu, dass gerade Klein- und Kleinsterzeuger ihre Konsumeier in den betroffenen Regionen nicht mehr verkaufen dürfen. Sie haben keine Möglichkeit, diese in einer Packstelle verpacken zu lassen.“ Da aber nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen der auftretende H5N8-Virus den Menschen nicht befallen kann, gehe von den Eiern auch keine Gefahr aus. „Die Vermarktung und der Verzehr von Eiern muss daher auch von Betrieben, die in Sperrbezirken liegen, möglich sein.“, so Aiwanger.