Die Hälfte aller Bauherren ist von Pfusch am Bau betroffen
(djd). Rund 50 Prozent der Häuslebauer haben beim Bau ihres Eigenheims mit Mängeln zu kämpfen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage unter den Mitgliedern des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Bauherren haben jedoch ein Recht auf ein mängelfreies Werk, zudem muss die Ausführung auch den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. „Diese Rechte sollten die Verbraucher auch einfordern“, rät BSB-Sprecher Erik Stange.
Qualitätskontrollen durch unabhängige Sachverständige
Für Baulaien sind Mängel oder nicht fachgerechte Ausführungen nicht immer zu erkennen. Das kann dazu führen, dass sie von nachfolgenden Gewerken überbaut werden und Folgeschäden erst nach der Baufertigstellung oder dem Ende der Gewährleistungsfrist zutage treten. In vielen Fällen sind die Rechte auf Mängelbeseitigung dann nur schwer oder gar nicht mehr durchzusetzen. Laut Stange ist es daher sinnvoll, bereits während der Bauphase baubegleitende Qualitätskontrollen durchführen zu lassen. Dabei überprüft ein externer Sachverständiger die Bauausführung in wichtigen Phasen.
Von Qualitätskontrollen, die das Bauunternehmen selbst mit anbietet, rät Stange eher ab. Sie besitzen nicht die Unabhängigkeit, die der Bauherr erwarten sollte. Bei manchen Angeboten auf Online-Portalen gibt es ebenfalls Verbindungen zu Bauunternehmen oder Vertriebsfirmen. Eine gute Baubegleitung zu finden, etwa unter www.bsb-ev.de, zeichnet sich laut Stange jedoch durch wirtschaftliche Unabhängigkeit und nachweisbare Qualifikationen aus. Bauherrenberater des BSB sind immer Ingenieure oder Architekten mit Zusatzqualifikationen und nur eigenständig tätig.
Bauzeitverzögerungen können Schadenersatzansprüche begründen
Ein weiteres Problem neben den Mängeln sind laut der genannten Umfrage auch Bauzeitverzögerungen: 23 Prozent der Befragten klagten über eine verspätete Fertigstellung. Pauschale Begründungen wie der Hinweis auf Corona müssen nicht akzeptiert werden. Wenn das Unternehmen für den Verzug verantwortlich ist, können Bauherren Schadenersatzansprüche geltend machen, beispielsweise für doppelte Wohnkosten durch einen verschobenen Umzug. „Gegebenenfalls sollte man hier die Unterstützung eines Fachanwalts in Anspruch nehmen“, so Stange.